Sie haben geerbt?
Wenn Sie glücklicherweise Alleinerbe geworden sind, brauchen Sie keinen Anwalt.
Es soll auch Fälle geben, bei denen sich zwei oder mehrere Erben friedlich und ohne anwaltliche Hilfe einigen.
Auf meinem Tisch landen die Fälle, in denen das nicht der Fall ist.
Das deutsche Erbrecht ist kompliziert und selbst wenn der Erblasser der Ansicht war, zum Zeitpunkt der Erstellung seines letzten Willens gerecht gehandelt zu haben, sind die Erben oft anderer Ansicht oder es hat sich einfach die Situation und die Werthaltigkeit der hinterlassenen Gegenstände verändert.
Selbst wenn kein Testament vorhanden ist, kann Streit darüber entstehen, wie zum Beispiel Geschenke oder Unterstützungsleistungen des Erblassers an einen Erben zu bewerten sind.
Streit kann auch deswegen entstehen, wenn ein Erbe den Erblasser gepflegt hat und diese Leistung vergütet haben möchte.
In solchen Fällen ist es schwer, ohne anwaltliche Hilfe das Erbe auseinanderzusetzen.
Oft ist es auch gut, wenn alle Erben gemeinsam eine neutrale Person benennen, die auch versucht, zwischen den Erben zu vermitteln, damit langwierige und kostenintensive Rechtsstreite vermieden werden.
In meinem bis heute „größten“ Fall, mussten zwei Grundstücke veräußert und das Erbe unter 53 Erben aufgeteilt werden, wobei drei von ihnen im Ausland lebten. Dies ist mir innerhalb nur eines Jahres gelungen.
Der Erblasser hat im Testament angeordnet, dass ein Testamentsvollstrecker einzusetzen ist.
Oft werden Familienangehörige, die vielleicht sogar Erben geworden sind, als Testamentsvollstrecker vom Erblasser bestimmt, was nach meiner Erfahrung selten gut geht, da die anderen Erben oft die Tätigkeit des Testamentsvollstreckers skeptisch beobachten und vermuten, dass dieser nur zu seinem eigenen Vorteil tätig ist.
Das Amt eines Testamentsvollstreckers kann abgelehnt werden und das zuständige Nachlassgericht muss dann einen Testamentsvollstrecker benennen, wobei die Erben durchaus ein Vorschlagsrecht haben.
Ich wurde in den vergangenen Jahren häufig als Testamentsvollstrecker vorgeschlagen und vom Nachlassgericht bestellt und konnte die meisten Fälle zur Zufriedenheit der Erben und relativ zügig abschließen.
Sie wollen vererben?
Selbstverständlich können Sie ein eigenhändiges handschriftliches Testament erstellen. Wenn dieses den Formvorschriften entspricht und insbesondere von Ihnen eigenhändig unterschrieben ist, ist es auch wirksam, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt noch geschäftsfähig waren.
Wichtig ist bei einem Testament jedoch auch, dass es gefunden wird und dann noch von der richtigen Person. Zwar ist jeder, der ein Testament auffindet, verpflichtet, dieses beim zuständigen Nachlassgericht abzugeben. Aber wenn niemand davon weiß…………………
Aus diesem Grunde rate ich meinen Mandanten grundsätzlich an, ein notarielles Testament zu erstellen, da man dann die Sicherheit hat, dass es nicht verloren geht. Die Kosten für ein notarielles Testament halte ich für sinnvoll und auch ein notarielles Testament kann selbstverständlich, wie auch ein handschriftliches Testament, jederzeit geändert werden.
Insbesondere wenn Sie verheiratet sind und minderjährige Kinder haben sollten Sie sich überlegen, ein sogenanntes „Berliner Testament“ zu errichten, in dem sich die Eheleute gegenseitig als Alleinerben einsetzen.
Falls sie eine solche Regelung nicht haben und die gesetzliche Erbfolge eintreten sollte, werden auch minderjährige Kinder Erben und, sofern Sie über Grundvermögen verfügen, auch im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Der überlebende Ehegatte sieht sich dann erheblichen Schwierigkeiten gegenüber, wenn er gezwungen sein sollte, das Grundstück zu veräußern – hier ist die Zustimmung des Familiengerichts für die minderjährigen Kinder erforderlich.